„Grundregeln im Straßenverkehr“

Foto: Dietmar Röttgen, Rechtsanwalt/akz-m

„Grundregeln im Straßenverkehr“

akz-m Der Winter ist zurück und die saisonal erschwerten Witterungs- und Straßenverhältnisse geben Anlass, noch einmal einige ganz einfache Regeln, die ich als Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr beachten sollte, in Erinnerung zu rufen.

Zwar etwas in Vergessenheit geraten, aber dennoch: Die wichtigen Dinge des Lebens sind ja zumeist einfacher Natur. Das gilt auch für das Miteinander im gefahrenträchtigen Straßenverkehr, in dem ein „schwacher“ auf einen „stärkeren“ oder „starken“ Teilnehmer trifft und in dem es daher geboten ist, so miteinander umzugehen, dass niemand schlotternde Knie haben muss, wenn er sein Heim verlässt, um von A nach B zu gelangen.

Die insoweit wichtigsten Grundregeln finden sich nach wie vor in § 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO), in der es bereits seit mehr als vier Jahrzehnten schlicht und ergreifend heißt:

1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.

Diese simplen Grundsätze lassen sich um die griffige Formel „Schwach vor Stark“ ergänzen: Kommt es zu einem Unfall im Straßenverkehr, so ziehe ich als „stärkerer“ Verkehrsteilnehmer (z. B. „Auto“ gegenüber „Motorrad“ oder „Fahrrad“ oder gar einem Fußgänger) immer den Kürzeren. Dies gilt in der Regel auch dann, wenn eine Vorschrift im Straßenverkehrsrecht „eigentlich“ zu meinen Gunsten eintritt. Als „Stärkerer“ sollte ich daher nie mein Recht durchsetzen (wollen), sondern immer Rücksicht gegenüber dem „Schwächeren“ walten lassen. Es gibt zahllose Gerichtsentscheidungen, die diesen Grundsatz bestätigen. Leider aber, das zeigt die Praxis auf unseren Straßen, halten sich immer wieder gerade in unserem Land nicht wenige nicht an diese einfachen Grundregeln und erzeugen z. B. durch zu schnelles oder auch zu langsames (!) Fahren, durch zu dichtes Auffahren, durch „Schneiden“, durch Fahrspurwechsel ohne Blinken etc. nicht nur unnötig gefährliche Situationen, sondern einfach belastenden Stress, den in unserer vielfach reizüberfluteten Zeit wirklich niemand braucht.

Dabei sollte es so sein, dass niemand mit Gesetzbüchern oder Verordnungen unterm Arm oder im Auto unterwegs sein muss – es empfiehlt sich, immer den „gesunden Menschenverstand“ zu nutzen und zudem gelegentlich wieder einmal einen Blick in die StVO zu werfen – beides eine unschlagbare Kombination, um den eigenen und den Aufenthalt der anderen Verkehrsteilnehmer noch ein ganzes Stück sicherer zu machen, als er in den letzten Jahrzehnten trotz überproportional zugenommener Verkehrsdichte geworden ist. Zu beobachten ist allerdings eine zunehmende Tendenz, die höhere Fahrzeugsicherheit, z. B. aufgrund einer Vielzahl elektronischer Regel- und Fahrer-Assistenzsysteme, durch eine erhöhte Risikobereitschaft auf der Straße gewissermaßen wieder zu kompensieren. So sollte es nicht sein, vielmehr eine freundliche Geste hier, ein Verzicht auf mein Vorfahrtsrecht da, eine allgemein positive Haltung gegenüber dem Mitmenschen – davon haben alle was. Damit es nicht immer der Anwalt und die Gerichte sein müssen, wenn es was zu regeln gibt.