Gemeinsam mehr Energie(kosten) sparen
(akz-m) Energie ist wertvoll. Das gilt umso mehr angesichts hoher Energiekosten. Für das Heizen mit fossilen Brennstoffen etwa wird eine CO₂-Abgabe fällig – und diese wird in den kommenden Jahren steigen.
Seit Beginn des Jahres 2023 ist das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) in Kraft. Es regelt, wie die CO₂-Abgabe zwischen Mieter:innen und Vermieter:innen aufgeteilt wird. Maßgeblich für die Kostenaufteilung in Wohngebäuden ist der tatsächliche Verbrauch: Die Kohlendioxidkosten werden entsprechend dem jährlichen CO₂-Ausstoß pro Quadratmeter Wohnfläche und damit anhand der energetischen Qualität des Gebäudes abgestuft verteilt. Je schlechter also die Energieeffizienz des Wohngebäudes ist, desto höher ist der Verbrauch und damit der vermieterseitig zu tragende Kostenanteil.
Wissenschaftler:innen der TU Dortmund haben berechnet, dass sich die Kostenbelastungen in vermieteten Wohnungen in den kommenden drei Jahren auf etwa 3,93 Milliarden Euro summieren werden, wovon Vermieter:innen 2,11 Milliarden Euro zu schultern haben – Tendenz steigend aufgrund des jährlich ansteigenden CO₂-Preises. Vermieter:innen sollten also aktiv werden und sich zuvorderst einen schnellen Überblick über die CO₂-Emissionen und die erwartete Kostenbelastung für die eigene Immobilie verschaffen, etwa über kostenlose CO₂-Preisrechner im Internet. Auf Basis dieser ersten Orientierung lassen sich wirkungsvolle und wirtschaftliche Maßnahmen ableiten.
Ohnehin ist Transparenz das Gebot der Stunde: Das erwähnte Gesetz gibt nämlich vor, dass Eigentümer:innen die Verteilung der CO₂-Kosten im Rahmen der Heizkostenabrechnung vorzunehmen haben. Beauftragen sie damit zum Beispiel einen Messdienstleister, kann dieser künftig mit nur wenigen, vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen die Einstufung der Immobilie vornehmen und die anteiligen Kosten für Vermieter:innen und Mieter:innen berechnen sowie transparent in der Heizkostenabrechnung ausweisen. Derartige Rechnungen werden Verbraucher:innen erstmals für Abrechnungszeiträume ab Januar 2023 erhalten.
Mieter:innen, die ebenfalls jetzt aktiv werden und Energie sparen möchten, liefert die unterjährige Verbrauchsinformation wertvolle Hinweise. Diese können Vermieter:innen von Liegenschaften mit fernablesbaren Messgeräten ihren Mieter:innen schon heute monatlich zukommen lassen. Denn: Wer seinen Verbrauch kennt und zeitnah Feedback erhält, kann gezielt reagieren, um Energie zu sparen. Weniger Energieverbrauch kann zudem eine andere Einstufung der Immobilie bewirken und so den CO₂-Anteil aller Beteiligten spürbar mindern. Digitalisierung leistet hier einmal mehr wertvolle Dienste im Sinne von Kosteneinsparungen und Klimaschutz.
Weitere Informationen gibt es unter: www.ista.com/de/heizkostenabrechnung/
