Abschied neu denken: Welche Bestattungsformen jetzt möglich sind

Tor zwischen den Welten Foto: Rhein-Taunus-Krematorium / akz-m

Abschied neu denken: Welche Bestattungsformen jetzt möglich sind

(akz-m) Rheinland-Pfalz ermöglichte als erstes Bundesland zahlreiche neue Möglichkeiten der Bestattung und Abschiedsgestaltung. Andere Länder werden wahrscheinlich folgen. Die bisher strenge Friedhofspflicht wurde gelockert, um mehr Individualität und persönliche Gestaltung zu ermöglichen. Damit reagiert der Gesetzgeber auf den Wunsch vieler Menschen nach alternativen, zeitgemäßen Formen des Gedenkens. Zugleich bleiben Würde, Respekt und klare rechtliche Vorgaben zentrale Leitlinien. „Die neuen Bestattungsformen bieten sehr persönliche Wege des Abschieds, sind aber keineswegs formlos oder beliebig“, betont Judith Könsgen, Geschäftsführerin des Rhein-Taunus-Krematoriums. „Sie setzen voraus, dass sich Menschen frühzeitig mit ihren Wünschen auseinandersetzen und diese verbindlich festhalten.“

Vielfältige Möglichkeiten – klare Regel

Zu den Neuerungen zählen unter anderem erweiterte Formen der Ascheverstreuung sowie Flussbestattungen in gesetzlich benannten Gewässern wie Mosel oder Saar. Auch das Aufbewahren von Urnen im privaten Umfeld, das Teilen der Asche oder die Herstellung synthetischer Erinnerungsdiamanten sind nun erlaubt – sofern der Verstorbene dies ausdrücklich verfügt hatte. Wichtig ist: Viele dieser Optionen sind nur dann umsetzbar, wenn eine schriftliche, unterschriebene Totenfürsorgeverfügung vorliegt. „Ohne eine solche Verfügung sind viele der neuen Bestattungsformen später schlicht nicht nutzbar“, erklärt Könsgen.

Beratung macht den Unterschied

Das frühzeitige Gespräch mit einem Bestatter ist daher entscheidend. Gemeinsam mit der vorsorgenden Person werden Wünsche besprochen, rechtlich geprüft und in einer verbindlichen Verfügung dokumentiert. Der Bestatter übernimmt dabei eine zentrale, gesetzlich vorgeschriebene Rolle, etwa bei Flussbestattungen oder anderen besonderen Beisetzungsformen. „Der Bestatter wird mehr denn je zum Partner und Berater sowohl für Vorsorgende als auch für die Hinterbliebenen“, so Könsgen und ergänzt: „Man kann sich bei Bestattern auch ganz unverbindlich beraten lassen.“