Gefährliche Souvenirs: Warum man aus dem Urlaub keine Pflanzen mitbringen sollte
(akz-m) Bald ist es wieder so weit – die Urlaubssaison beginnt und treibt viele Urlauber:innen ins nahe und ferne Ausland. Neben schönen Erinnerungen vom Ferienort bringen viele auch kleine Andenken mit nach Hause, um so das Urlaubsgefühl noch ein wenig zu verlängern. Auch Pflanzen und Gehölze gehören dazu. Und so, völlig unbemerkt, können Schadorganismen wie Insekten, Pilze und Bakterien, die die Pflanzen und Gehölze bereits befallen haben, als blinde Passagiere im Gepäck mitreisen.
Sie können erhebliche Schäden in der Land- und Forstwirtschaft, im Hausgarten sowie dem öffentlichen Grün verursachen. Die Expert:innen raten deshalb dringend von pflanzlichen Mitbringseln aus dem Urlaub ab. Besser ist es, sich im Urlaub von der dortigen Pflanzenpracht inspirieren zu lassen, die Wunschpflanze dann aber anschließend von der Baumschule vor Ort (Infos dazu unter www.gruen-ist-leben.de) zu beziehen.
Poetische Namen – gefährliche Organismen
Sie heißen Xylella fastidiosa, Anoplophora chinensis oder Aromia bungii – auch wenn diese Namen poetisch klingen, verbergen sich dahinter gefährliche Schadorganismen, die zwar oft mit dem Verpackungsholz von Lieferungen, gelegentlich jedoch auch mit infizierten Pflanzen oder über Insekten in Pflanzenlieferungen, nach Europa eingeschleppt wurden: das Feuerbakterium, der Citrusbockkäfer und der Asiatische Moschusbockkäfer.
Das aus Amerika stammende Feuerbakterium Xylella breitet sich schon seit Jahren in Europa, insbesondere im Mittelmeerraum, aus und befällt Laubbäume, Sträucher, Zierpflanzen und Wildkräuter. Betroffen sind Pflanzenarten wie Olive, Lavendel, Rosmarin, Kreuzblume, Kirsche, Pflaume, Pfirsich, Wein, Oleander, Zitrone oder Berg-Ahorn.
Vorsicht bei der Einfuhr von pflanzlichen Souvenirs
„Bei der Einfuhr gewisser Pflanzen gelten besondere Vorschriften oder gar Verbote oder es sind Einfuhrdokumente nötig. Ansonsten werden die Pflanzen bei der Einreise am Flughafen vom Zoll beschlagnahmt und anschließend vernichtet“, erklärt Alwin Bogan von der Generalzolldirektion in Bonn und empfiehlt: „Wenn Urlauber auf pflanzliche Souvenirs nicht verzichten können und verhindern wollen, dass die Pflanze bei der Einreise vom Zoll entsorgt wird, sollen sie sich vor Reiseantritt über die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen unter www.zoll.de informieren, die je nach Herkunftsland variieren können.“
Der Zoll trägt mit seinen Kontrollen dazu bei, Verstöße gegen die Artenschutzbestimmungen aufzudecken und die Vielfalt der Natur zu bewahren. Die meisten Verstöße werden von Urlauber:innen begangen, die Präparate oder Teile geschützter Tier- und Pflanzenarten aus Unwissenheit oder fehlendem Unrechtsbewusstsein mit nach Hause bringen. Sie tragen – wissentlich oder unwissentlich – dazu bei, dass der Handel mit geschützten Arten blüht, und leisten damit dem Aussterben von Tieren und Pflanzen Vorschub.