Wer im Alter mietfrei wohnen möchte, kann mit höheren staatlichen Zuschüssen und erweiterten Fördermöglichkeiten rechnen. Foto: LBS / akz-m
Altersvorsorge 2027: Mehr Förderung für die eigenen vier Wände
(akz-m) Die Reform der privaten Altersvorsorge ist beschlossen: Ab Januar 2027 ersetzt ein neues Fördermodell die bisherige Riester-Rente. Davon profitiert auch die selbst genutzte Immobilie als wichtiger Baustein der privaten Altersvorsorge. Bausparverträge werden künftig deutlich stärker gefördert. Wer im Alter mietfrei wohnen möchte, kann mit höheren staatlichen Zuschüssen und erweiterten Fördermöglichkeiten rechnen. Erstmals sind zudem auch Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende förderberechtigt.
Künftig wird jeder privat eingezahlte Euro direkt bezuschusst. Die Förderung richtet sich ausschließlich nach den tatsächlich geleisteten Sparbeiträgen, nicht nach dem Einkommen. Für Sparbeträge bis 360 Euro pro Jahr gibt es 50 Cent Förderung je Euro, für weitere bis zu 1.440 Euro noch 25 Cent. Wer 1.800 Euro im Jahr einzahlt, erhält so 540 Euro Grundzulage. Junge Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die vor dem 25. Geburtstag mit dem Sparen beginnen, erhalten zusätzlich einen einmaligen Berufseinsteiger-Bonus von 200 Euro (www.lbs.de/bausparen/staatliche-foerderung/riester-reform).
1:1 Kinderzulage bis 300 Euro pro Jahr
Auch Familien werden stärker unterstützt. Wer kindergeldberechtigt ist, bekommt für jeden gesparten Euro eine Kinderzulage in gleicher Höhe – bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr. Damit verdoppelt der Staat bei 25 Euro monatlicher Einzahlung diesen Betrag auf 50 Euro. Für Familien verbessert sich die Förderung damit spürbar. Bei einer vierköpfigen Familie mit zwei förderfähigen Bausparverträgen können sich Grund- und Kinderzulagen auf 1.680 Euro pro Jahr summieren.
Bausparen verbindet Förderung mit Zinssicherheit
Besonders attraktiv ist die Reform für Bausparerinnen und Bausparer. Der Bausparvertrag verbindet staatliche Förderung mit einem von Beginn an fest vereinbarten, günstigen Darlehenszins. So bleiben Finanzierungskosten langfristig kalkulierbar, unabhängig von künftigen Zinsentwicklungen. Zudem wirken die Zuschüsse nicht nur in der Sparphase beim Aufbau von Eigenkapital, sondern auch in der Darlehensphase als zusätzlicher Tilgungsimpuls.
Bestehende Wohn-Riester-Verträge bleiben weiterhin förderfähig. Wer bereits einen solchen Vertrag besitzt oder bis Ende 2026 abschließt, kann später entscheiden, ob er im bisherigen Modell bleibt oder in die neue Förderung wechselt.
Die Reform macht die staatlich geförderte Altersvorsorge insgesamt einfacher und attraktiver – besonders für Menschen mit Eigenheimwunsch. Geförderte Mittel können dabei nicht nur für den Erwerb, sondern auch für energetische Sanierungen oder altersgerechte Umbauten eingesetzt werden.