Eine sorgfältige Heizkostenabrechnung schafft Transparenz und hilft dabei, Verbrauchswerte nachvollziehbar zu erfassen. Foto: KI-generiert / ista SE / akz-m
Verbrauch im Blick: Heizkosten richtig abrechnen
(akz-m) Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Vermieterinnen und Vermieter müssen bei der Heizkostenabrechnung verschiedene gesetzliche Vorgaben beachten. Wer Verbrauchsdaten transparent erfasst und korrekt abrechnet, schafft eine wichtige Grundlage für mehr Nachvollziehbarkeit und einen bewussten Umgang mit Energie.
Gesetzliche Vorgaben beachten
Vermieter/-innen sind verpflichtet, ihren Mieter/-innen einmal jährlich eine Abrechnung auszustellen, auf der Mieter/-innen die Kosten für ihren Heizungs- und Warmwasserverbrauch ablesen können. Diese sogenannte verbrauchsabhängige Abrechnung soll sicherstellen, dass Mieter/-innen oder Wohnungseigentümer/-innen in Gebäuden, die durch eine zentrale Heizungsanlage mit Wärme beziehungsweise Warmwasser versorgt werden, nur für ihren tatsächlichen Verbrauch bezahlen. Konkret gibt die Heizkostenverordnung vor, dass zwischen 50 und 70 Prozent der Heizkosten nach individuellem Verbrauch abgerechnet werden sollen. Die verbleibenden 30 bis 50 Prozent werden als Grundkosten verbrauchsunabhängig, zum Beispiel auf Basis der Wohnfläche, umgelegt. Warmmieten, Heizungspauschalen oder eine Heizkostenabrechnung ausschließlich nach der Quadratmeterzahl der Wohn- oder Nutzfläche sind unzulässig.
Fehler vermeiden
Typische Fehlerquellen, wenn die Heizkostenabrechnung selbst erstellt wird, sind die falsche Erfassung der Verbrauchswerte und eine nicht nachvollziehbare Aufteilung der CO₂-Kosten. Solche Fehler können rechtliche und finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen, etwa Rückerstattungen und Streitigkeiten mit Mieter/-innen.
Ein professioneller Dienstleister wie ista minimiert diese Risiken. Er hat eine Komplettlösung zur verbrauchsabhängigen Heizkostenabrechnung entwickelt. Dabei handelt es sich um ein System, das alle Daten der Heizkostenverteiler, Wärmezähler und Wasserzähler per Funk überträgt. In den meisten Fällen muss daher keine Wohnung mehr betreten werden, der entsprechende Aufwand für die Bewohner/-innen entfällt. Wer die Heizkostenabrechnung selbst erstellen möchte, sollte sich also gut überlegen, ob er/sie nicht doch besser einen Dienstleister beauftragt. Dadurch geht die Heizkostenabrechnung einfach von der Hand und ist rechtssicher und transparent. Gleichzeitig ist es mit einer korrekten Abrechnung leichter, die Energieeffizienz eines Gebäudes zu bewerten und ihren Wert auch langfristig zu erhalten. Weitere Informationen gibt es unter www.ista.com/de/heizkostenabrechnung.